Mittwoch, Februar 22, 2006

Kloster Grimmenstein

Den Grund zu einer klösterlichen Niederlassung im heutigen Grimmenstein legte ein gewisser Marquardus, Kaufmann und Bürger von Brixen, der sich dort als unbekannter Eremit niedergelassen hatte. In der Folgezeit war die Einsiedelei wieder verlassen. Erst ums Jahr 1338 lesen wir von drei Waldschwestern, die dort hausten. Aber auch diese Bewohner vertauschten ihre Wohnstätte mit Valduna zu Feldkirch. Nachdem Grimmenstein erneut verödet war, lebten 1424 fünf Schwestern daselbst. Der 11. März dieses Jahres bedeutet für das Kloster Grimmenstein das Gründungsdatum. Da traten die frommen Bewohner von St. Margrethen, von Höchst sowie aus der weiteren Umgebung zusammen und schenkten den Schwestern den Grund und Boden, auf dem die Klause stand. Die Stifter des Klosters sind also die Landleute der Umgebung und nicht die Freiherren von Enne, welche auf Grimmenstein hausten und deren Burg dem Kloster den Namen gab. Die Schwestern blieben pfarrgenössig nach St. Margrethen und befolgten ursprünglich die III. Regel des hl. Benedikt.
Die Glaubensspaltung begann in Appenzell im Jahre 1522. Die inneren Gemeinden oder Rhoden blieben dem alten Glauben treu, während die meisten Bewohner der äußeren Rhoden die neue Lehre annahmen. Das Recht der Schwestern zu Grimmenstein beruhte auf dem Stiftungsbrief vom Jahre 1424. Landammann und Rat von Appenzell stellten 1527 dem Klösterlein einen Schutzbrief aus. So hatten die Klosterfrauen von ihren reformierten Nachbaren nichts zu fürchten, wie die Chronik anerkennend hervorhebt. Im Jahre 1549 wurde das Kloster das Opfer eines Fanatikers, der um den Judaslohn von einem Viertel Wein dasselbe anzündete. Es war ein harter Schlag. Aber der fünf Schwestern zählende Konvent verlor den Mut nicht. Man beschloß einen Neubau. Zwischen dem Kloster und den Protestanten von Walzenhausen bestand ein gutes Verhältnis, das auch nicht gestört wurde, als konfessionelle Fragen das Appenzellerland heftig bewegten und zum Vertrag von 1588 und schließlich zur Landesteilung von 1597 führten. Diese Verträge bestimmten, daß jede Kirchgemeinde das Recht habe, durch Mehrheitsbeschluß die Konfession zu besimmen. Die Protestanten sollen zum Halbkanton der äußeren Rhoden und die Katholiken zu Innerrhoden gehören. Kompliziert waren die Verhältnisse in der Umgebung der Klöster Wonnenstein und Grimmenstein, weil es hier neben viel Protestanten auch noch Katholiken gab. Man bestimmte deshalb, daß die Katholiken politisch und gerichtlich nach Innerrhoden und die protestantischen Einwohner nach Außerrhoden gehören sollen. Der Klöster als solcher wurde in diesem Vertrag keine Erwähnung getan. Aus diesem Umstande wurden später von beiden Parteien ganz entgegengesetzte Schlüsse gezogen: Die Katholiken versteiften sich auf die Auffassung, die Lage von Grimmenstein sei bereits früher, 1527 resp. 1558, entschieden worden, wo das Kloster unter den ausdrücklichen Schutz des ganzen Landes gestellt worden sei. Die Protestanten aber sahen in ihrer Art mehr eine Duldung den Schwestern gegenüber, die der Gegend vor allem durch Abgabe von Naturheilmitteln Wohltaten erwiesen und bei der Bevölkerung beliebt waren.
Grimmenstein gedieh auch nach der Kantonsteilung. Der Konvent wurde zahlreicher, ein neues Kirchlein entstand, ein ständiger Beichtvater residierte im Klösterlein, das sich von St. Margrethen loslöste. Es kamen Wallfahrten und Prozessionen auf. In diesem Zusammenhang wurde in Außerrhoden die Klosterfrage aufgeworfen. Protestantischerseits stützte man sich auf den Vertrag von 1588, wonach die Kirchgemeinden die Konfession bestimmten und die Minderheit sich zu fügen hatte. Demnach hätte man auch die Klöster vor die Alternative stellen können, entweder die neue Lehre anzunehmen oder auszuwandern. Die katholischen Appenzeller vertraten den Standpunkt, die Klöster würden nirgends im genannten Vertrag genannt, zudem stände Grimmenstein territorial zu Innerrhoden. Verschiedene Konferenzen tagten. Schließlich einigte man sich am 18. Februar 1659 dahin, daß die beiden Klöster Grimmenstein und Wonnenstein bei ihren alten Rechten bleiben mögen.
Eine Einigung war nun allerdings zustande gekommen, aber die Möglichkeit zu weiteren Konflikten stand ebenfalls offen. Und diese ließen nicht lange auf sich warten. Anläßlich der Visitation von 1549 wurde ein Neubau des Klosters erwogen, da die Bauten dem auf 29 Schwestern angewachsenen Konvent nicht mehr genügen konnten. Man stieß dabei auf den unerwarteten Widerstand der Protestanten. So wurde der Klosterbau zu einer hochpolitischen Landesfrage.
Hart gingen auf beiden Seiten die Meinungen aufeinander. Man rief eidgenössisches Recht an. Die Zwölf Orte fällten am 14. Oktober 1668 ihren Spruch, der aber erst im folgenden Jahr besiegelt wurde. Es wurde bestimmt: 1. Grimmenstein liegt in der Landschaft Außerrhoden. Diese Obrigkeit übt also über das Klösterlein Hoheitsrechte aus wie es katholische Orte über Gotteshäuser in ihren Landen tun. Ausgenommen von der weltlichen Obrigkeit sind aber alle geistlichen Personen, die sich dort ihrem geistlichen Beruf oder klösterlichen Leben widmen. 2. Die Kastvogtei über das Kloster steht Innerrhoden zu. Die Klosterleute dürfen nach freiem Ermessen auf ihrem Eigentum bauen. Ausdrücklich wurde aber beigefügt, daß keine weiteren Wohnungen für fremde Leute errichtet werden dürfen. Dieser Spruch beseitigte die heikle Lage des Klosters, das trotzdem von namhaften Neubauten Umgang nahm. Man hatte diese für spätere Zeiten in Aussicht genommen. Inzwischen war die Vormachtstellung der katholischen Orte im zweiten Villmergerkrieg gebrochen, so daß protestantischerseits ein neuer Anlauf gegen das Kloster Grimmenstein unternommen wurde. Wiederum rief man die Vermittlung der Eidgenossenschaft an. Es kam zum Vergleich vom 6. August 1723:
1. Dem Neubau sollen die alten Fundamente zugrunde gelegt werden; jedoch darf das Kloster gegen Osten um 6 Meter erweitert werden. 2. Die Kirche bleibt unverändert. 3. Das Knechtenhaus wie die Wohnung des Beichtigers mag vom Kloster abgetrennt werden; jedoch soll erst dann gebaut werden, wenn dringende Notwendigkeit vorhanden ist. 4. Im übrigen wird der Vertrag von 1668/69 bestätigt. Auf Grund dieses Vergleiches wurde 1724 das Klösterlein neu aufgebaut und erweitert.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts trat eine Spannung zwischen dem Kloster und dem katholischen Landesteil Appenzell ein, der das Gotteshaus bisher immer beschützt hatte. Unter dem Iddeeneinfluß der Französischen Revolution beschloß der Landrat vom 31. Janur 1811, daß nur noch jene Klöster weiterexistieren sollten, die sich dem Lande gegenüber gemeinnützig erwiesen. Man verlangte von den Klöstern Grimmenstein und Wonnenstein die Unterhaltung einer Mädchenschule zu Appenzell, welches diese Klöster glatt abwiesen. Mehr Aufregung brachte noch die Sequesterfrage. Der Grund hiezu war folgender: Grimmenstein besaß 7000 Gulden, die bei den Brüdern de Albertis in Rorschach deponiert waren. Umsonst verlangte Appenzell die Aufkündigung dieses Kapitals und die Anlegung desselben im eigenen Kanton, umsonst wandte es Listmittel an, um sich in den Besitz dieser Summe zu bringen. Die Schwestern protestierten, fanden die Unterstützung der geistlichen Behörde von Konstanz und den Schutz von Außerrhoden, das selbstverständlich mit Vergnügen in diesen Streit eingriff. Innerrhoden untersagte in der Folgezeit dem Kloster die Novizenaufnahme und legte dessen Vermögen unter Sequester. Endlich kam es unter der Vermittlung des Nuntius zum Vertrag vom April 1817 zwischen den beiden Halbkantonen, der die Vereinbarung von 1668/69 bestätigte und denselben wie folgt interpretierte: 1. Dem Lande Innerrhoden steht die Kastvorgtei über das Kloster zu. Das Territorialrecht über das Klosterareal wird ebenfalls Innerrhoden zugestanden. Alles Klostergut hingegen, das nicht direkt den eigentlichen Klosterkomplex ausmacht, steht unter der Landeshoheit von Außerrhoden. 2. Die Jurisdiktion über nicht geistliche Personen im Klosterbezirk steht Innerrhoden zu, falls es sich um Katholiken, und Außerrhoden, wenn es sich um Protestanten handelt. 3. Über den Friedhof der Klosterfrauen übt Außerrhoden das Territorialrecht aus, verpflichtet sich aber, jeden Frevler als Relgionsstörer zu verfolgen.
Eine grundsätzliche Neuregelung der Verhältnisse in Appenzell war durch die neue Bundesverfassung von 1848 geboten. Auch die Klosterfrage wurde wieder aufgeworfen. Diesmal war es heikler, da die neue Verfassung den Bestand der Klöster nicht mehr gerantierte wie der Bundesvertrag von 1815. Wiederum war eidgenössische Intervention nötig. Der Bundesrat ernannte Landammann Aeppli in St. Gallen zum Kommissär, der den Parteien 1869 einen Vertragsentwurf unterbreitete. In einem begleitenden Gutachten behandelte er ausführlich die Frage der Klöster Grimmenstein und Wonnenstein. Im Artikel III des Vertrages wurde bestimmt, daß das, was zum eigentlichen Klosterareal gehöre, Innerrhoden unterstellt sein solle, wobei die Klauseln des Vertrages von 1817 betreffend Jurisdiktion aufgehoben wurden. Die Klostergüter außerhalb der Klostergebäude hingegen sollten weiterhin Außerrhoden unterstellt sein. Schwieriger waren die Forderungen Außerrhodens, daß keine baulichen Veränderungen ohne seine Einwilligung vorgenommen werden dürfen. Auch versuchte man damals die Zahl der Schwestern festzulegen und zu verbieten, daß andere Orden in den Klöstern Grimmenstein und Wonnenstein eingeführt würden. Auf dieser gebildeten Basis wurden die Verhältnisse 1870 definitiv geregelt. Somit bilden die beiden Klöster Grimmenstein und Wonnenstein bis heute eine katholische Enklave im protestantischen Halbkanton Außerrhoden.
Die Waldschwestern in Grimmenstein hatten bis zum Ende des 15. Jahrhunderts keine Kapelle und kein Kirchlein bei ihrem Kloster. Zum Gottesdienst gingen sie nach St. Margrethen. Erst 1496 entstand das erste Gotteshaus.
Über das innere Klosterleben des 15. Jahrhunderts haben wir einige spärliche Nachrichten. Die Schwestern scheinen nach der dritten Regel des hl. Benedikt gelebt zu haben. Abt Kaspar von St. Gallen nennt sie nämlich 1446 "ordinis nostri", unseres Ordens, was wohl nur in genanntem Sinne zu deuten ist. Die Schwestern in Grimmenstein gedachten schon früh der verstorbenen Mitglieder ihrer Gemeinschaft und stifteten für diese 1485 eine Jahrzeit in der Pfarrkirche zu St. Margethen. Schutzheilige des Klosters waren außer der Gottesmutter die heilige Ottilia und die hl. Klara.
Das Jahr 1613 brachte Wechsel in Grimmenstein. Damals wurde das Kloster St. Maria im Schloß zu Appenzell wieder errichtet, das 1560 ein Raub der Flammen geworden war. Die Schwestern waren damals auf die übrigen Klöster verteilt worden. Nun sollte auch Grimmenstein zur Wiedererrichtung des Klosters in Appenzell beitragen. Fünf Schwestern sollten nach Appenzell übersiedeln und dazu sollte Grimmenstein noch Kapitalien und Zinsen abtreten. So bestimmte die hohe Obrigkeit in Appenzell, die ja Kastvogt von Grimmenstein war. Die Theorie, daß beide Klöster nur ein Haus und Schwestern sein sollten, war sehr schön, aber die Art und Weise, wie Appenzell vorging, erinnert an das Eigenkirchenwesen im früheren Mittelalter! Die Mutter von Grimmenstein scheint doch etwas Opposition gemacht zu haben, da sie mitten in der dreijährigen Amtsdauer abgesetzt wurde. Eine Statthalterin leitete nun das Kloster.
Ein schweres Jahr für Grimmenstein war das Pestjahr 1629. Die Seuche forderte in Trogen 1400 und in Herisau 1409 Opfer. In Grimmenstein starben 8 Schwestern an der Pest.
Zum Schlusse unserer Betrachtungen wenden wir uns noch kurz den Klosterinsaßen zu. Bis auf unser Tage haben zu Grimmenstein gegen 40 Mütter und mehr denn 260 Schwestern ihre Tage dem Herrn geweiht. Es würde zu weit führen, wenn wir aller gedenken wollten. Nur Mutter Perpetua Bodmer von Appenzell sei erwähnt, die wie keine andere Freud und Leid des Klosters teilen konnte. Die Profeß legte sie als 7jähriges Mädchen 1599 ab, mußte sich aber noch 9 Jahre als Novizin gedulden, bis sie eigentlich im Kloster aufgenommen werden konnte. Oft stand sie dem Schwesternhause als Mutter vor. Die Schicksale des Hauses waren ihr als Statthalterin anvertraut, als zur Zeit der Neuerrichtung des Klosters zu Appenzell die Mutter wohl abgesetzt worden war. Sie erlebte den Neubau der Kirche und die Berufung eines ständigen Beichtigers im Kloster. Auch der finanzielle Stand war ein ganz anderer. Bei der Visitation von 1593 hatte das Kloster außer dem eigentlichen Klosterareal, das von keiner Mauer umgeben war, keinen weiteren Grundbesitz. Das jährliche Einkommen betrug 15 fl. Zu ihren Lebzeiten konnte das Waldschwesternhaus, das seit 1627 unter dem Titel des Gotteshauses St. Ottilia in Grimmenstein vorkommt, Gütererwerbungen machen. Als Mutter Perpetua 1645 am 25. Dezember das Zeitliche segnete, konnte sie es im Bewußtsein tun, Grimmenstein zu Wohlstand, Blüte und Ansehen gebracht zu haben. Bei ihrem Tode waren die Einkünfte des Klosters ungefähr 800 Gulden jährlich und auch die Zahl der Schwestern war um eine Bedeutendes gestiegen.
Die Beichtiger zu Grimmenstein waren seit 1634 zuerst Benediktiner aus Ochsenhausen und Bregenz.Von 1796 an waren es Geistliche aus der Umgebung: von 1810 an Mönche aus St. Gallen, von 1837 an Konventuale aus Fischingen und endlich seit 1872 Benediktiner aus Einsiedeln, dessen Prälat auch Vorsteher des Klosters ist.
Grimmenstein war schon frühe seiner Hausmittel wegen bekannt und geschätzt. In den Urkunden werden diese erstmals in den Streitigkeiten um die Mitte des 17. Jahrhunderts erwähnt. Die Katholiken beriefen sich damals - wohl um das Kloster zu erhalten - auf die großen Wohltaten, welche die Schwestern Leidenden ohne Unterschied der Konfession mit ihren Hausmitteln erwiesen.
Nicht unerwähnt bleiben dürfen die großen Verdienste des Klosters um die Katholiken der Gemeinde Walzenhausen. Am 27. Oktober 1908 übernahm auf Wunsch des Bischofs von St. Gallen der damalige Spiritual Leander Hansen die Pastoration der Katholiken der weitausgedehnten Gemeinde Walzenhausen. Das Frauenkloster von Grimmenstein stellt den Katholiken das Klosterkirchlein für alle üblichen Gottesdienste zur Verfügung - doch mit dem Recht, die Konzession jederzeit wieder zurücknehmen zu können. Der Schwesternkonvent besorgt auch für die Gottesdienste des Volkes die liturgischen Gesänge und übt mit Kindern und Erwachsenen die Volkslieder ein. Außerdem haben die Schwestern jederzeit für die Diasporastation viele Opfer gebracht, zumal auch wieder 1935, da sie beim Baue des schönen Unterrichts- und Versammlungslokals den Katholiken großmütig entgegenkamen.
In den Jahren 1891/92 zogen 12 Schwestern von Grimmenstein nach Nevada Missouri U.S.A. aus und gründeten dort ein Franziskaner-Frauenkloster. Das Kloster liegt in der Diözese Kansas City-Missouri. Im Jahre 1915 wurde das Kloster ein Raub der Flammen, entstand aber wieder aus der Asche. Heutzutage ist es vom Mutterkloster unabhängig.

Aus: "Die katholischen Orden und Kongregationen der Schweiz" herausgegeben von Dr. phil. und theol. J. Hartmann

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