
Altarraum der Klosterkirche wie er sich vor den Änderungen aufgrund der Liturgiereform des II. Vaticanums präsentierte.
Unsere Beiträge zum katholischen Appenzell -- Abbacella oder Abbatiscella = Die Zelle des Abtes
Sowohl Lebende als Verstorbene können aufgenommen werden. Zur Aufnahme ist erfordert, daß die Namen der aufzunehmenden Personen in einem Aufnahmeschein eingetragen und für jede derselben ein einmaliges Almosen von wenigstens Fr. 3.-- entrichtet werde.
Durch Beitritt zu dieser Bruderschaft kann sich also jeder für seine eigene Person des immerwährenden Gebetes teilhaftig machen, und wer nicht Zeit und Mittel zur Verfügung hat, für seine verstorbenen Verwandten und Freunde pflichtgemäß zu beten, vermag auf diese Weise etwelchen Ersatz dafür zu leisten.
Empfehlung des hochwürdigsten Bischofs von St. Gallen
Vorstehendes Statut erhält neuerdings die kirchliche Genehmigung
St. Gallen, den 10. November 1966, + Josephus Halser, Bischof
In den Bund der ewigen Anbetung wurde aufgenommen:
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NB. dieser Aufnahmeschein muß nach dem Ableben nicht zurückgesandt werden.
O Maria, schmerzensreiche Jungfrau und Mutter aller Gläubigen, bitte für uns.
(300 Tage Ablaß jedesmal, Pius X. 4. Juni 1906)
HH Spiritual, Frauenkloster "Leiden Christi", Stat. Jakobsbad, CH-9108 Gonten AI
Abschrift eines Aufnahmescheines aus dem Jahre 1973
Inneres der Klosterkirche "Leiden Christi" im Jakobsbad, Gonten, Appenzell Innerrhoden, wie es sich nach den Anpassungen aufgrund der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils heute präsentiert. Insbesondere wurde die Kommunionbank entfernt und ein Altartisch aufgestellt.
Und so sah der Altarraum vor den Anpassungen aus.
Über dem linken Seitenaltar das unten wiedergegebene Gnadenbild.
Unten eine Außenansicht des Klosters aus süd-östlicher Richtung:
Nachfolgend eine Flugaufnahme des Klosterkomplexes: